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Regesten der Landgrafen von Hessen

1491 November 3

Wilhelm III. befiehlt seinen Amtleuten, Terminarier in ihre Klöster zu weisen

Regest-Nr. 10403

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Drucke: Koch, Beurkundete Nachricht Schiffenberg 1, Beilage S. 40 Nr. 192.
Regesten: Eckhardt, Die oberhessischen Klöster 3, 1, S. 661 Anm. zu Nr. 934.
Regest
Datum Marpurg, am donrstag nach omnium sanctorum befahl der Landgraf [Wilhelm III.] allen Amtleuten, die Terminarier in ihrem Amte jeglichen Ordens unverzüglich in ihre Klöster zu weisen und nicht zu gestatten, daß sie wie bisher ihre Wohnung außerhalb ihres Klosters hätten.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Weitere Orte

Marburg

Sachbegriffe

Bettelorden · Landgrafenitinerar · Mönche, Rückruf von · Befehle, landgräfliche · Amtleute · Terminarier · Termineien · Klöster

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Eckhardt, Klosterarchive 7

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 10403 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10403> (Stand: 30.05.2026)