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Regesten der Landgrafen von Hessen
1491 November 3
Wilhelm III. befiehlt seinen Amtleuten, Terminarier in ihre Klöster zu weisen
Regest-Nr. 10403
- Überlieferung
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Drucke: Koch, Beurkundete Nachricht Schiffenberg 1, Beilage S. 40 Nr. 192. Regesten: Eckhardt, Die oberhessischen Klöster 3, 1, S. 661 Anm. zu Nr. 934. - Regest
- Datum Marpurg, am donrstag nach omnium sanctorum befahl der Landgraf [Wilhelm III.] allen Amtleuten, die Terminarier in ihrem Amte jeglichen Ordens unverzüglich in ihre Klöster zu weisen und nicht zu gestatten, daß sie wie bisher ihre Wohnung außerhalb ihres Klosters hätten.
- Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Bettelorden · Landgrafenitinerar · Mönche, Rückruf von · Befehle, landgräfliche · Amtleute · Terminarier · Termineien · Klöster
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Eckhardt, Klosterarchive 7
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 10403 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10403> (Stand: 30.05.2026)

