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Regesten der Landgrafen von Hessen

1352 Mai 8

Lehnsbrief für Johann Pfeffersack als Erbburgmann

Regest-Nr. 1149

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 1, Nr. 133, Bl. 69v.
Regesten: Regesten der Erzbischöfe von Mainz 1,2, Nr. 5951, S. 633; Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 133, S. 109.
Regest
Landgraf Heinrich [II.] nimmt Johann Pfeffersack zum Erbburgmann an und verleiht ihm ein Burglehen von 3 Mark aus der Landbede zu Grünberg, die jährlich auf Michaelis fällig sind. Wenn ihm der Landgraf 56 Pfd. Heller gibt, muß Johann dem Landgrafen dafür eine Gülte von 3 Mark anweisen, die er dann als Burglehen empfangen soll. - Siegel des Aussteller - 1352 des nestin dinstagis nach sente Johanns tage ante portam latinam.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Pfeffersack, Johann [I.]

Weitere Orte

Grünberg, Landbede

Sachbegriffe

Erbburgmannen · Burglehen · Bede · Landbede · Termine · Gülten · Anweisungen · Lehen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1149 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1149> (Stand: 11.05.2026)