Regesta of the Landgraves of Hessen
1497 Juli 18
Marburg, Gießen und Grünberg werden Bürgen für ein Darlehen
Regest-Nr. 6311
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 81, Bl. 57-61. Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 703 Nr. 1865. - Regestum
- Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß er Konrad von Eschwege und seiner Frau Anna 600 fl. schuldet, wofür er ihnen jährlich von je 100 fl. 6 fl. Jahresgülte zahlen wird, die ihnen jährlich zu Martini aus den Städten Marburg, Gießen und Grünberg entrichtet werden sollen. Wird der Betrag nicht fristgerecht gezahlt und erleiden die Gläubiger Schaden, dann können sie dessen Ersatz von den Städten Marburg, Gießen und Grünberg einmahnen, worauf diese als Selbstschuldner und Bürgen in einem öffentlichen Wirtshause zu Friedberg, Lindheim oder Fulda so lange ein Einlager leisten müssen, bis die Schulden beglichen sind. Die Rückzahlung ist mit vierteljährlicher Kündigung Februar 22 in Hersfeld oder Fulda möglich. Der Landgraf verspricht, die genannten Städte wegen der Übernahme der Bürgschaft und aller ihnen daraus gegebenenfalls erwachsenden Nachteile schadlos zu halten und siegelt zusammen mit den genannten Städten.
Dinstag nach Allexii a. etc. 97. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Eschwege, Kurt von · Eschwege, Anna von, Frau des Kurt
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Other Places
Marburg · Gießen · Grünberg · Friedberg · Lindheim · Fulda · Hersfeld
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Keywords
Darlehen · Schulden · Gülten, jährliche · Jahresgülten · Zahltermine · Städte · Selbstschuldner · Bürgen · Einlager · Gläubiger · Wirtshäuser, öffentliche · Kündigungsfristen · Schadlosbriefe
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6311 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6311> (Stand: 19.05.2024)