Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesta of the Landgraves of Hessen

1490 September 29

Vertrag wegen des Brennholzfahrens nach Lichtenberg

Regest-Nr. 6513

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 75, Bl. 47ff.
Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 837 Nr. 2172.
Regestum
Landgraf Wilhelm III. bekundet, daß nach altem Herkommen folgende Dörfer im Frondienst Brennholz auf das Schloß Lichtenberg zu führen verpflichtet sind: Ober-Ramstadt, Roßdorf, Gundernhausen, Hahn (der hane) bei Ramstadt, Ober- und Niedermodau und Groß-Bieberau sowie die in das Gericht Niedernhausen (Husen) unter Lichtenberg gehörigen Dörfer Meßbach, Nonrod (Nuwraidt), Billings, Ober- und Niedernhausen. Er trifft mit ihnen nun folgendes Übereinkommen: Für die nächsten 6 Jahre bestellt er einen Wagen mit 6 Pferden und 2 Knechten (für die Holzfuhren) und verpflichtet sich, diese in Bau und Wesen zu halten, d.h., ihnen Lohn, Kost, Futter und Beschlag zu geben. Das alles ist angeschlagen mit 115 fl. an Gold jährlich. Dafür sind die genannten Dörfer von den Brennholzfuhren befreit, müssen jedoch andere Frondienste und Landfuhren (lantferten) leisten und für die Kosten der genannten Knechte und Pferde aufkommen. Die Aufteilung soll nach der Pferdehaltung erfolgen und in den Dörfern Groß-Bieberau, beiden Hausen, Billings, Nonrod und Meßbach durch die Schultheiße oder Heimbürgen geschehen und das Geld an den Kellner zu Lichtenberg abgeliefert werden. Zu dem Zweck sollen die Pferde zweimal im Jahr verzeichnet werden, damit eine gerechte Aufteilung der Kosten erfolgen kann. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Schäfer zu Groß-Bieberau und Ober-Ramstadt sowie die freien Höfe, die seit alters von der Holzfuhrpflicht befreit sind. Wenn die sechs Jahre um sind und es den Untersassen nicht gefällt, länger bei diesem Vertrag zu bleiben, sollen sie nicht dazu gedrängt werden, es soll dann vielmehr wieder wie früher gehalten werden und diese Verschreibung ungültig sein.
Siegel des Ausstellers.
Uf sant Michelstag a. d. 1490.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Other Places

Lichtenberg, Burg · Ober-Ramstadt · Roßdorf · Gundershausen · Hahn · Ramstadt · Obermodau · Niedermodau · Groß-Bieberau · Niedernhausen, Gerichte · Meßbach, Dorf · Nonrod · Billings · Obernhausen · Niedernhausen · Lichtenberg, Kellerei

Keywords

Frondienste · Brennholz · Burgen · Kellereien · Dörfer · Frondienste, Ablösung auf Zeit · Wagen · Pferde · Knechte · Instandhaltungsverpflichtungen · Währungen, Goldgulden · Kosten, Aufteilung von · Kellner · Schultheiße · Heimbürgen · Schäfer · Höfe, freie · Holzfuhrpflichten

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6513 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6513> (Stand: 16.05.2024)