Regesta of the Landgraves of Hessen
(1490) Juli 25
Lorenz Fuchs wird reisiger Knecht des Landgrafen
Regest-Nr. 6502
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 64, Bl. 40, durchstrichen. Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 833 Nr. 2161. - Regestum
- Landgraf Wilhelm III. nimmt Lorenz Fuchs auf ein Jahr zum Knecht und Diener an und verschreibt ihm 10 fl. zu 24 alb. und ein Hofkleid wie seinen anderen reisigen Knechten. Der Landschreiber zu Darmstadt soll ihm das Geld zahlen, 5 fl. nach einem halben Jahr, die letzten 5 fl. am Ende seines Jahres. Lorenz soll dem Landgrafen gegen jedermann dienen, ausgenommen gegen Pfalzgraf Philipp bei Rhein und Pfalzgraf Otto bei Rhein. Wenn ihn der Landgraf zu täglichen Fehden oder anderen Geschäften benötigt, soll er der schriftlichen Aufforderung, zu kommen, sofort folgen. Reisiger Schaden im landgräflichen Dienst wird ihm ersetzt, und ebenso erhält er Futter und Mahl und Nagel und Eisen. Er muß die Amtleute zu Darmstadt und Lichtenberg unterrichten, wo er sich aufhält, damit er jederzeit erreichbar ist.
Siegel des Ausstellers.
Am sontag sant Jacobs tag a. d. 14...
Jacobi fiel in den Anfangsjahren der Regierung Landgraf Wilhelms III. nur 1490 auf einen Sonntag. Dem entspricht auch die Einreihung der Urkunde im Kopiar. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Fuchs, Lorenz · Pfalz, Kurfürsten, Philipp der Aufrichtige · Pfalz-Mosbach, Pfalzgrafen, Otto II.
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Other Places
Darmstadt, Landschreiber · Pfalz, Kurfürsten · Darmstadt, Amtleute · Lichtenberg, Amtleute
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Keywords
Knechte, reisige · Diener, landgräfliche · Hofkleidung · Diener, Lohn für · Verschreibungen · Landschreiber · Dienste, Ausnahmen von · Fehden · Aufforderungen, schriftliche · Futter · Verpflegung · Nägel · Eisen · Schäden, reisige · Amtleute · Aufenthalte, Meldung von
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6502 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6502> (Stand: 30.04.2024)