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Regesta of the Landgraves of Hesse
1338 Juni 25
Lehnsbrief für die von Hatzfeld über Burg Hatzfeld
Regest-Nr. 953
- Tradition
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Regesta: Wenck, Hessische Landesgeschichte 2, UB Nr. 338 Anm., S. 346; Regesten der Erzbischöfe von Mainz 1,2, Nr. 4184, S. 290. - Regestum
- Die Brüder Craft, Guntram und Craft, Söhne des verstorbenen Gotfrid von Hatzfeld, und Craft, Sohn des verstorbenen Craft von Hatzfeld, erhalten die Burg Hatzfeld von Landgraf Heinrich [II.] von Hessen zu Lehen; sie soll dem Landgrafen offen sein, außer gegen das Erzstift Mainz und ihre nächsten Freunde. - Donnerstag nach Joann. Bapt..
- References
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Other Persons
Hatzfeld, Kraft [III.] von · Hatzfeld, Guntram [I.] von · Hatzfeld, Kraft [IV.] von · Hatzfeld, Gottfried [I.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hatzfeld, Kraft [V.] von · Hatzfeld, Kraft [II.] von
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Other Places
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Keywords
Öffnungsverträge · Burgen · Lehen · Brüder · Verwandte · Söhne
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Reg. Erzb. Mainz
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 953 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/953> (Stand: 06.05.2026)

