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Regesta of the Landgraves of Hesse
1493 Mai 3
Wilhelm III. belehnt Eberhard I. von Sayn-Wittgenstein
Regest-Nr. 8617
- Tradition
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Engrossment: Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 340, Nr. 12186c.Pergament mit Brandspuren, angehängtes Siegel fehlt. - Regestum
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt den Grafen Eberhard I. von Sayn-Wittgenstein mit 40 Gulden Manngeld, die der Rentmeister zu Marburg zahlen soll, wie sie schon sein Vater zu Lehen trug. Bei Ablösung mit 600 Gulden soll Graf Eberhard Eigengüter im gleichen Wert zu Lehen auftragen.
fritag des heiligen crucstag invencionis. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Sayn-Wittgenstein, Grafen, Eberhard
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Other Places
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Keywords
Lehen · Belehnungen · Grafen · Lehen, erbliche · Manngelder · Rentmeister · Söhne · Verwandte · Lehen, Auslösen von · Lehen, Widerlegen von · Eigengüter
- Text Basis
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Regestum
Regestensammlung Wolf
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Document Particulars
Regestensammlug Wolf
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8617 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8617> (Stand: 08.05.2026)

