Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

1392 Oktober 15

Bestätigungen der Rechte und Freiheiten der Stadt Wolfhagen

Regest-Nr. 8501

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Würzburg, Mainzer Ingrossaturbuch 12, fol. 140.
Regestum
Erzbischof Konrad von Mainz bekennt, dass Landgrafen Hermann II. von Hessen Burg und Stadt Wolfhagen mit anderen Burgen an das Erzstift Mainz verpfändet und versetzt hat. Er bestätigt die Rechte und Freiheiten der Stadt, die sie unter hessischer Herrschaft gehabt hat.
Datum Wolfhagen feria tertia ante diem beati Galli confessoris.
References

Other Persons

Mainz, Erzbischöfe, Konrad II. von Weinsberg · Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Other Places

Wolfhagen, Burg · Wolfhagen, Stadt · Hessen, Landgrafschaft, Burgen · Wolfhagen

Keywords

Burgen · Städte · Verpfändungen · Rechte · Freiheiten · Privilegien, Bestätigung der

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Nachlass Uhlhorn im HLGL, Marburg

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 8501 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8501> (Stand: 04.05.2026)