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Regesta of the Landgraves of Hesse

1490 Juli 19

Hans von Wallenstein erhält 10 Gulde naus der Bede in Groß-Gerau

Regest-Nr. 8071

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 176r-v.
Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 126/127 Nr. 507.
Regestum
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Hans von Wallenstein zugleich wegen zweier Brüder mit 10 Gulden Geld auf der Bede zu (Groß-)Gerau, wie sie die vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trugen, als Mannlehen vorbehaltlich der Lösung mit 120 Gulden, die sie dann auf ihren Eigengütern nächst der Grafschaft wieder anlegen und zu Lehen empfangen sollen.
Montag nach Divisionis apostolorum.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Wallenstein, Hans [II.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Other Places

Groß-Gerau, Bede

Keywords

Lehen · Belehnungen · Brüder · Verwandte · Lehen, Bestätigen von · Mannlehen · Eigengüter · Lehen, Auslösen von · Lehen, Widerlegen von

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Wolf, Lehenurkunden 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 8071 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8071> (Stand: 15.05.2026)