Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

1489 August 28

Otto von Diez erhält 120 Gulden aus den Gefällen in Blankenstein

Regest-Nr. 8053

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Dietz, 2 Blankenstein, mit angehängtem beschädigten Siegel.
Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 154v-155r.
Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 113/114 Nr. 460.
Regestum
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Otto von Diez zugleich wegen seiner Brüder mit 10 Gulden Geld auf den Renten und Gefällen zu Blankenstein vorbehaltlich der Lösung mit 100 Gulden, die sie dann auf Erbgütern nächst dem Fürstentum widerlegen und zu Lehen empfangen sollen, wie ihr +Vater Otto von Diez sie vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug.
Fritag nach sant Bartholomeus des heiligen aposteln tage.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Diez, Otto [I.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Diez, Otto [II.] von

Other Places

Blankenstein, Gefälle · Blankenstein, Renten

Keywords

Lehen · Belehnungen · Brüder · Verwandte · Renten · Gefälle · Lehen, Auslösen von · Erbgüter · Lehen, Widerlegen von

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Wolf, Lehenurkunden 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 8053 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8053> (Stand: 11.05.2026)