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Regesta of the Landgraves of Hesse
1489 August 28
Otto von Diez erhält 120 Gulden aus den Gefällen in Blankenstein
Regest-Nr. 8053
- Tradition
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Engrossment: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Dietz, 2 Blankenstein, mit angehängtem beschädigten Siegel. Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 154v-155r. Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 113/114 Nr. 460. - Regestum
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Otto von Diez zugleich wegen seiner Brüder mit 10 Gulden Geld auf den Renten und Gefällen zu Blankenstein vorbehaltlich der Lösung mit 100 Gulden, die sie dann auf Erbgütern nächst dem Fürstentum widerlegen und zu Lehen empfangen sollen, wie ihr +Vater Otto von Diez sie vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug.
Fritag nach sant Bartholomeus des heiligen aposteln tage. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Diez, Otto [I.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Diez, Otto [II.] von
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Other Places
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Keywords
Lehen · Belehnungen · Brüder · Verwandte · Renten · Gefälle · Lehen, Auslösen von · Erbgüter · Lehen, Widerlegen von
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Wolf, Lehenurkunden 2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8053 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8053> (Stand: 11.05.2026)

