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Regesta of the Landgraves of Hesse

1489 August 27

Konrad Neuroth erhält eine Gülte aus Pohl

Regest-Nr. 8036

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Wiesbaden, mit angehängtem Siegel.
Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 149r.
Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 109 Nr. 443.
Regestum
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Konrad Neuroth (Nuwenraide) zugleich wegen seiner Brüder, Söhnen Wigands, mit zweieinhalb Mark Geld zu Pohl als Mannlehen vorbehaltlich der Lösung mit 25 Mark, die sie dann auf ihren Eigengütern widerlegen und zu Lehen empfangen sollen, wie er diese vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug.
Dornstag nach sant Bartholomeus des heiligen aposteln tag.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Neuroth, Konrad, Sohn des Wigand · Neuroth, Wigand · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Other Places

Pohl

Keywords

Lehen · Belehnungen · Brüder · Verwandte · Gülten · Mannlehen · Söhne · Lehen, Auslösen von · Lehen, Widerlegen von · Eigengüter

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Wolf, Lehenurkunden 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 8036 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8036> (Stand: 15.05.2026)