Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

1496 Juli 4

Johann Steuber erhält Bubenhausen als Lehen

Regest-Nr. 7871

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 90v.
Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 65, Nr. 250.
Regestum
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Johann Steuber mit dem von Abt und Konvent zu Haina gegen 300 Gulden verpfändeten und zu Lehen aufgetragenen Bubenhausen samt Zubehör als Mannlehen. Falls die Pfandschaft abgelöst wird, soll die Summe sofort wieder in Erbe und Gut angelegt, zu Lehen aufgetragen und empfangen werden. Die Leibzucht seiner Frau Margarethe wird zugebilligt.
Montage nach unnser liebenn frauwen tag Visitacionis.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Steuber, Johann · Steuber, Margarete, Frau des Johann

Other Places

Haina, Kloster · Bubenhausen

Keywords

Lehen · Belehnungen · Pfandschaften · Pfänder, Auslösen von · Leibzuchten · Mannlehen · Erbe · Güter · Lehen, Widerlegen von

Text Basis

Regestum

Wolf, Lehenurknuden 2

Document Particulars

Wolf, Lehenurkunden 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 7871 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/7871> (Stand: 25.05.2026)