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Regesta of the Landgraves of Hesse

1496 April 19

Hans von der Tan erhält Schloss Solz

Regest-Nr. 7851

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Herbelstat, Soltza, mit angehängtem stark beschädigten Siegel.
Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 88v-89v.
Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 63, Nr. 244.
Regestum
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Hans von der Tann, Sohn des +Dietze von der Tann, mit Schloß Solz samt Zubehör, wie es der +Frunt von der Tann und Hans von der Tann von den landgräflichen Vorfahren zu Lehen trugen, als Mannlehen. Solz soll Offenhaus des Landgrafen gegen jedermann ohne Ausnahme bleiben. Alle männlichen Leibslehenserben sollen mit 12 Jahren entsprechend vereidigt werden und sonst keinen Anteil an Schloß Solz erlangen.
Dinstag nach dem sontage Misericordia domini.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Tann, Hans [II.] von der · Tann, Dietze von der · Tann, Frunt von der · Tann, Hans [I.] von der

Other Places

Solz, Burg

Keywords

Lehen · Belehnungen · Lehensreverse · Burgen · Schlösser · Leibeslehenserben, männliche · Mannlehen · Öffnungsrechte · Öffnungsverträge · Volljährigkeit · Lehenseide

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Wolf, Lehenurkunden 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 7851 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/7851> (Stand: 21.05.2026)