Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

1490 Juni 1

Johann von Hatzfeld erhält 12 Gulden Manngeld

Regest-Nr. 7754

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen von Hatzfeld, 12 Rentkammer . Mit angehängtem stark beschädigten Siegel.
Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1, fol. 28v .
Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 14, Nr. 53.
Regestum
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Johann von Hatzfeld, Sohn des +Ritters Johann von Hatzfeld, mit 12 Gulden Manngeld aus der Kammer, wie er sie vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug, vorbehaltlich der Lösung mit 120 Gulden, die er dann im Lande oder auf Eigengütern anlegen oder nachweisen und zu Lehen empfangen soll.
dinstag nach dem pfinxstage.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Hatzfeld, Johann [III.] von · Hatzfeld, Johann [VI.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Keywords

Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Söhne · Ritter · Verwandte · Manngelder · Kammern · Lehen, erbliche · Eigengüter · Lehen, Auslösen von

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Wolf, Lehenurkunden

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 7754 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/7754> (Stand: 21.05.2026)