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Regesta of the Landgraves of Hesse
1490 März 5
Hans von Liederbach erhält die Hälfte des Gerichtes Schwarz
Regest-Nr. 7650
- Tradition
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Engrossment: Revers: Staatsarchiv Darmstadt, A 5, Nr. 235/5, mit angehängtem beschädigten Siegel. Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 59r. Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 40, Nr. 157. - Regestum
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Hans von Liederbach mit dem halben Gericht Schwarz und drei Gulden Geld zu Willingshausen, wie er sie vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug, als Mannlehen vorbehaltlich der Rechte der Tochter des +Eckhart von Liederbach.
Fritag nach Invocavit. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Liederbach, Johannes von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Liederbach, Eckhard von
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Other Places
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Keywords
Lehen · Belehnungen · Lehensurkunden · Gerichte · Mannlehen · Lehen, Bestätigen von · Erbrechte, weibliche · Lehen, weibliche · Töchter
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Wolf, Lehensurkunden 2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7650 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/7650> (Stand: 28.05.2026)

