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Regesta of the Landgraves of Hesse
1492 Juli 16
Belehnung des Gilbrecht Riedesel
Regest-Nr. 7619
- Tradition
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Engrossment: Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 331, Nr. 611. Angehängtes Siegel fehlt.
Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Wiesbaden. Mit angehängtem beschädigten Siegel des Heinrich Riedesel.Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1, fol. 19v . Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 7, Nr. 27. - Regestum
- Marburg. - Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Gilbrecht Riedesel um treuer Dienste willen aus besonderer Gunst und Gnade mit sechs Gulden Geld aus der Kellnerei Eppstein als Burglehen zu Eppstein vorbehaltlich der Lösung mit 60 Gulden je 24 Weißpfennige, die er dann auf Erbe und Gut nächst Schloß Eppstein wieder anlegen und zu Lehen empfangen soll.
Montag nach divisionis apostolorum. - References
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Other Persons
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Other Places
Marburg · Eppstein, Kellnerei · Eppstein, Burg · Hessen, Landgrafschaft, Kellnereien
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Keywords
Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Lehensreverse · Dienste · Lehensdienste · Rentenlehen · Kellereien · Burglehen · Wiederbelegungspflichten · Landgrafenitinerar
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Wolf, Lehenurkunden
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7619 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/7619> (Stand: 12.05.2026)

