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Regesta of the Landgraves of Hesse
1490 Juni 7
Besserung des Lehens des Grafen Eberhard I. von Sayn-Wittgenstein
Regest-Nr. 7594
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1, fol. 9r-v.. Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 1, Nr. 5. - Regestum
- Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß seine Vorfahren und sein +Vater [Heinrich III.] die Grafen von Wittgenstein mit einem Mannlehen von 21 Rheinischen Gulden aus der Rente zu Marburg belehnt hatten. In Ansehung der treuen Dienste des Grafen Eberhard I. von Sayn-Wittgenstein für seinen +Vater Landgraf Heinrich III. bessert er aus besonderer Gnade das Manngeld auf 50 Gulden, die der Rentmeister zu Marburg zu zahlen hat, und belehnt ihn damit. Die Ablösung mit 500 Rheinischen Gulden, die dann auf Erbe und Gut nächst Fürstentum und Landschaft wieder angelegt und zu Lehen empfangen werden sollen, bleibt vorbehalten.
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Datum Wording
Montag nach Trinitatis.
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Further Information
Das Revers Graf Eberhards von Sayn-Wittgenstein vom gleichen Tag unter ID 14938.
- References
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Granter
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Recipient
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Other Persons
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Other Places
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Keywords
Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Mannlehen · Renten · Rentenlehen · Lehensdienste · Lehen, Bessern von · Lehen, Ablösen von · Wiederbelegungspflichten
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Wolf, Lehenurkunden
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7594 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/7594> (Stand: 21.05.2026)

