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Regesta of the Landgraves of Hesse
1492 März 12
Bertram und Henne Neurath erhalten das Wegegeld in Heuchelheim
Regest-Nr. 6534
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 97, Bl. 63v. Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 846 Nr. 2193. - Regestum
- Landgraf Wilhelm III. überläßt Bertram Neurath (Nuwerait) und seinem Sohn Henne das Wegegeld zu Heuchelheim auf Lebenszeit, sofern sie sich in diesem Amt angemessen (fromlich und geborlich) verhalten und dafür jährlich zu Michaelis 3 rheinische fl. in die Rente zu Gießen liefern.
Sekret des Ausstellers.
Uff montag nach Invocavit a. d. 1492. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Neurath, Bertram · Neurath, Henne, Sohn des Bertram
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Other Places
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Keywords
Söhne · Verwandte · Wegegelder · Abgaben · Renten · Ämter · Währungen, Rheinische Gulden
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6534 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6534> (Stand: 06.05.2026)

