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Regesta of the Landgraves of Hesse
1491 April 17
Philipp von Mentzingen bewittumt seine Frau mit Burg und Dorf Mentzingen
Regest-Nr. 6480
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 42, Bl. 29v. Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 827 Nr. 2139. - Regestum
- [Marburg]. - Landgraf Wilhelm III. bewilligt als Lehnsherr auf Bitten Philipps von Mentzingen, daß dieser seine Gemahlin Anna Göler mit 100 fl. auf Schloß und Dorf Mentzingen bewittumt, die vom Landgrafen lehnsrührig sind. Anna darf sich dieses Wittums nach Leibzuchtsrecht lebenslänglich bedienen, muß jedoch, wenn sie ihren Gemahl Philipp überlebt, das Lehen durch einen anderen Lehensträger vermannen lassen.
Siegel des Ausstellers.
Marpurg uf sontag Misericordia domini a. d. 1491. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Menzingen, Philipp von · Menzingen, Anna, Frau Philipps, geb. Göler
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Other Places
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Keywords
Lehensherren · Lehen, Weitergabe von · Wittume · Lehen, Vermannen von · Leibzuchtsrechte · Ehefrauen · Burgen · Schlösser · Dörfer · Lehensträger
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6480 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6480> (Stand: 09.05.2026)

