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Regesta of the Landgraves of Hesse

1489 November 12

Wilhelm III. verkauft an Hans von Frankenstein eine Gülte in Darmstadt

Regest-Nr. 6447

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 30, Bl. 23.
Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 823, Nr. 2127.
Regestum
Landgraf Wilhelm III. verkauft Hans von Frankenstein und seiner Frau Amelie, ihren Erben oder wer diese Urkunde besitzt eine Gülte von 10 fl. jährlich zu Martini aus den Renten, Zinsen und Gefällen zu Darmstadt für 200 fl., über die er quittiert. Er verpflichtet sich, Unkosten, die den Käufern aus säumiger Zahlung der Gülte entstehen, zu ersetzen, und behält sich den Wiederkauf mit vierteljährlicher Kündigungsfrist zu Martini vor, wie auch Frankenstein sein Kapital mit vierteljährlicher Kündigung zurückfordern kann.
Siegel des Ausstellers.
Uff dornstag nach sant Martins tag a. d. 1489.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Frankenstein, Hans von · Frankenstein, Amelie von, Frau des Hans, geb. von Rodenstein

Other Places

Darmstadt

Keywords

Verkäufe · Ehefrauen · Gülten · Erben · Zahltermine · Renten · Zinsen · Gefälle · Zahlungen, säumige · Wiederkaufsrechte · Kündigungsfristen

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6447 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6447> (Stand: 15.05.2026)