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Regesta of the Landgraves of Hesse

1493 März 26

Wolf Blume erhält 12 1/2 fl. für die Kinder seines Bruders

Regest-Nr. 5372

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 4/10 (Provenienz: Marburg, Kammerschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel.
Regesta: Demandt, Schriftgut 3, S. 139 Nr. 2339.
Regestum
Wolf Blume, Bürger zu Frankfurt, bekundet, daß ihm Landgraf Wilhelm [III.] der Junge für die Kinder seines verstorbenen Bruders Georg Blume 12 1/2 fl. Frankfurter Währung gezahlt hat, die diesen Kindern laut Verschreibung zu Lätare fällig waren.
Siegel des Ausstellers.
Dienstags nehst nach dem sontag Judica 1493.
References

Other Persons

Blume, Wolf, Bürger in Frankfurt · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Blume, Georg, Bürger in Frankfurt

Other Places

Frankfurt, Bürger · Frankfurt, Währung

Keywords

Bürger · Quittungen · Verschreibungen · Erben · Brüder · Verwandte · Kinder · Währungen, Frankfurter · Zahltermine

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Schriftgut 3

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 5372 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/5372> (Stand: 07.05.2026)