Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.
Regesta of the Landgraves of Hesse
(1502?)
Wilhelm II. bestätigt die Privilegien der Grafschaft Diez
Regest-Nr. 4970
- Tradition
-
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 100, Bl. 97. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 582 Nr. 1502. - Regestum
- [Marburg]. - Landgraf Wilhelm II. bekundet, daß der +Graf Philipp von Katzenelnbogen ein Viertel der Grafschaft Diez von Gottfried von Eppstein gekauft hat, dieses nach seinem Tode an den +Landgraf Heinrich [III.] von Hessen und dessen Sohn Landgraf Wilhelm III. gefallen und nun auf den Aussteller als deren rechten Erben übergegangen ist. Er verspricht, alle Mannen, Burgmannen, Stifter, Pfarrkirchen und Klöster in der Grafschaft Diez bei ihren alten Freiheiten und Gewohnheiten zu belassen und sie unverbrüchlich zu halten und zu beachten.
Sekret des Ausstellers.
Marburg . . . - References
-
Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I. · Eppstein-Münzenberg, Herren, Gottfried IX., Graf zu Diez · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.
-
Other Places
-
Keywords
Grafen · Besitzer, Abfolge von · Verkäufe · Grafschaften · Erben, rechtmäßige · Lehensmänner · Burgmannen · Stifter · Privilegien, Bestätigung der · Pfarrkirchen · Klöster · Gewohnheiten, alte · Freiheiten
- Text Basis
-
Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4970 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/4970> (Stand: 04.05.2026)

