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Regesta of the Landgraves of Hesse
1483 Juni 13
Wilhelm I. befiehlt Rabe von Herda bei Bedarf Schützen zu Fuß zu stellen
Regest-Nr. 4144
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 112/31 (Provenienz: Vacha, Rentmeister). Mit Titelkopf, Außenadresse und Verschlußsiegel. Regesta: Demandt, Schriftgut 2, S. 369/371 Nr. 1617. - Regestum
- [Kassel]. - Landgraf Wilhelm [I.] d. Ä. befiehlt dem Rentmeister zu Vacha Heinrich Murhart, falls er von dem Landgräflich Rat und Amtmann zu Sontra Rabe von Herda angesprochen wird, ihm etliche Schützen zu Fuß für sein Haus zu leihen, dann solle er ihm unverzüglich 20 Schützen zu Fuß zusenden, die in der Lage sind, sein Haus zu retten.
Cassel uf fritag vor Viti a. d. etc. 83. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm I. · Murhart, Heinrich, Rentmeister in Vacha · Herda, Rabe von
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Other Places
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Keywords
Befehle, landgräfliche · Hilfe, militärische · Schützen, zu Fuß · Räte, landgräfliche · Amtmänner · Häuser, Retten von · Fehden
- Text Basis
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Regestum
Demandt, Schriftgut 2
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Document Particulars
Demadnt, Schriftgut 2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4144 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/4144> (Stand: 26.06.2026)

