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Regesta of the Landgraves of Hesse
1504 Januar 1
Erlaubnis für die Stadt Alsfeld zum Rentenverkauf an das Stift Spieskappel
Regest-Nr. 4118
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Darmstadt. Papiersiegel unter Papierdeck aufgedrückt. Regesta: Becker, Alsfelder Urkunden des Staatsarchivs zu Darmstadt, S. 161, Nr. 71. - Regestum
- Bürgermeister, Rat und Gemeinheit der Stadt Alsfeld haben vom Landgrafen Wilhelm [II.] zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen, Diez, Ziegenhain, Nidda die Bewilligung, von Abt, Prior und Konvent des Klosters Cappel am Spieß 300 fl. zu borgen und dafür 15 fl. aus ihrem Rathaus auf Wiederkauf zu verschreiben. Wenn sie in 6 Jahren nicht ablösen, kann sie der Landgraf nach Gefallen büßen und strafen.
Uff den h. Nuwenjarstag. - References
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Other Persons
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Other Places
Alsfeld, Bürgermeister · Alsfeld, Rat · Alsfeld, Gemeinde · Alsfeld · Spieskappel, Stift · Spieskappel, Äbte · Spieskappel, Prioren · Spieskappel, Konvent · Spieskappel, Kloster · Alsfeld, Rathaus · Spieß
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Keywords
Bürgermeister · Stadträte · Stadtgemeinden · Städte · Renten, Kauf von · Äbte · Priore · Stifte · Prämonstratenser · Rathäuser
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Becker, Alsfelder Urkunden Darmstadt
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4118 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/4118> (Stand: 21.05.2026)

