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Regesta of the Landgraves of Hesse

1504 Januar 1

Erlaubnis für die Stadt Alsfeld zum Rentenverkauf an das Stift Spieskappel

Regest-Nr. 4118

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Darmstadt. Papiersiegel unter Papierdeck aufgedrückt.
Regesta: Becker, Alsfelder Urkunden des Staatsarchivs zu Darmstadt, S. 161, Nr. 71.
Regestum
Bürgermeister, Rat und Gemeinheit der Stadt Alsfeld haben vom Landgrafen Wilhelm [II.] zu Hessen, Grafen zu Katzenelnbogen, Diez, Ziegenhain, Nidda die Bewilligung, von Abt, Prior und Konvent des Klosters Cappel am Spieß 300 fl. zu borgen und dafür 15 fl. aus ihrem Rathaus auf Wiederkauf zu verschreiben. Wenn sie in 6 Jahren nicht ablösen, kann sie der Landgraf nach Gefallen büßen und strafen.
Uff den h. Nuwenjarstag.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.

Other Places

Alsfeld, Bürgermeister · Alsfeld, Rat · Alsfeld, Gemeinde · Alsfeld · Spieskappel, Stift · Spieskappel, Äbte · Spieskappel, Prioren · Spieskappel, Konvent · Spieskappel, Kloster · Alsfeld, Rathaus · Spieß

Keywords

Bürgermeister · Stadträte · Stadtgemeinden · Städte · Renten, Kauf von · Äbte · Priore · Stifte · Prämonstratenser · Rathäuser

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Becker, Alsfelder Urkunden Darmstadt

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 4118 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/4118> (Stand: 21.05.2026)