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Regesta of the Landgraves of Hesse
1428 Mai 17
Heinrich von Falken erhält einen Anteil an Treffurt
Regest-Nr. 3334
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 9, Nr. 85, Bl. 215-219. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 439 Nr. 1128. - Regestum
- Heinrich von Falken bekundet, daß Landgraf Ludwig [I.] ihm und seinen Erben das Viertel seines Anteils an Treffurt für 75 Mark und 1 1/2 Vierdung Kasseler Gewichtes lötigen Silbers und 100 Mark Allendorfer Währung, je 4 Pfund HelIer auf die Mark gerechnet, auf Wiedereinlösung verpfändet hat. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, die Rückzahlung soll in Allendorf, Sooden, Fürstenstein oder Rotenburg erfolgen.
montag noch dem sontag Exaudi
Ludwig von Roßdorf und Hans von Uslar stellen am gleichen Tage wie Heinrich von Falken einen gleichen Revers über die gleiche Pfandsumme unter den gleichen Bedingungen aus. - References
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Other Persons
Falken, Heinrich von · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Roßdorf, Ludwig von · Uslar, Hans [I.] von
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Other Places
Treffurt · Kassel, Gewicht · Allendorf (Gem. Bad Sooden-Allendorf), Währung · Allendorf (Gem. Bad Sooden-Allendorf) · Sooden · Fürstenstein · Rotenburg
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Keywords
Erben · Gewichte, Kasseler · Silber · Währungen, Allendorfer · Währungen, Gewicht · Pfänder · Pfänder, Auslösen von · Kündigungsfristen · Rückzahlungen · Schulden · Reverse
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 3334 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/3334> (Stand: 02.06.2026)

