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Regesta of the Landgraves of Hesse

1490 Mai 27

Wilhelm II. nimmt die St. Peterskirche in Fritzlar in seinen Schutz

Regest-Nr. 3272

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 9, Nr. 25/, Bl. 84-85v.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 413 Nr. 1068.
Regestum
Landgraf Wilhelm [II.] d.M. bekundet, daß er Dekan und Kapitel der St. Peterskirche zu Fritzlar und alle ihre Gliedmaßen auf Zeit seines Lebens in seinen fürstlichen Verspruch, Schutz und Schirm genommen hat, so daß ihnen an Leib, Gut und Habe in seinem Fürstentum keine Gewalt oder Kränkung widerfährt, insbesondere hinsichtlich ihrer Zehnten und Renten. Dafür entrichten sie dem Landgrafen jährlich 40 fl., die sie dem Schultheißen zu Gudensberg zahlen sollen.
Siegel des Ausstellers.
Donnerstags noch Exaudi 1490.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.

Other Places

Fritzlar, St. Peterskirche · Gudensberg, Schultheiße

Keywords

Dekane · Kapitel · Kirchenangehörige · Schutz und Schirm · Güter · Schutzgelder · Schultheiße · Zehnte · Renten

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 3272 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/3272> (Stand: 26.05.2026)