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Regesta of the Landgraves of Hesse
1420 April 16
Die Grafen von Hohenstein versöhnen sich mit Ludwig I. wegen Allerberg
Regest-Nr. 3212
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 2, Nr. 47, Bl. 39-40. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 142, Nr. 225 - Regestum
- Die Brüder Heinrich, Ernst und Günther, Grafen zu Hohenstein, Herrn zu Lahr und Klettenberg, bekunden, daß zwischen ihnen und Landgraf Ludwig [I.] durch Vermittlung Landgraf Friedrichs d.J. von Thüringen, Markgrafen von Meißen, und seiner Frau Anna eine Sühne wegen des strittigen Schlosses Allerberg geschlossen worden ist, dessen gesamtes Zubehör, das von ihnen beansprucht und gehalten worden war, dem Landgrafen Ludwig wieder überantwortet wird, worauf dieser sie zu Burgmannen auf dem Allerberg aufnimmt und mit einem Drittel des Schlosses mit allem Zubehör belehnt.
Siegel der Aussteller.
1420 am dinstage nach Quasimodogeniti. - References
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Other Persons
Hohnstein, Grafen, Heinrich [V.] · Hohnstein, Grafen, Ernst [I.] · Hohnstein, Grafen, Günther · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Thüringen, Landgrafen, Friedrich IV. der Friedfertige · Thüringen, Landgrafen, Anna, Frau Friedrichs IV., geb. Gräfin von Schwarzburg
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Other Places
Lahr · Klettenberg · Thüringen, Landgrafen · Meißen, Markgrafen · Allerberg (Gem. Bockelnhagen/Thüringen), Burg
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Keywords
Verwandte · Schiedsgerichte · Vermittlungen · Verträge · Burgen · Burgmannen · Lehen · Lehen, Aufgabe von
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 3212 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/3212> (Stand: 08.05.2026)

