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Regesta of the Landgraves of Hesse
1439 September 30
Grafen von Spielberg erhalten ein Erbmannlehen
Regest-Nr. 3188
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 584, Bl. 162-162v. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 335 Nr. 958. - Regestum
- Kaufungen. - Ludolf, Gerhard und Johann, Grafen von Spiegelberg, Brüder, erhalten von Landgraf Ludwig [I.] ein Erbmannlehen von 60 fl. Sie verpflichten sich, das Lehen nicht aufzusagen, sondern Erbedelleute des Landgrafen zu bleiben, auch in allen ihren Bündnissen die Herren des Landes Hessen auszunehmen. Wenn ihre Brüder Mauritius und Bernhard mündig geworden sind, sollen auch sie dieses Lehen empfangen.
Siegel der Aussteller.
Kaufungen uff mittewochen noch sente Michelstage sub a. d. 1439. - References
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Other Persons
Spiegelberg, Grafen, Ludolf · Spiegelberg, Grafen, Gerhard · Spiegelberg, Grafen, Johann · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Spiegelberg, Grafen, Moritz · Spiegelberg, Grafen, Bernhard
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Keywords
Verwandte · Vormünder · Erbmannlehen · Lehen · Lehen, erbliche · Lehen, Aufsagen von · Erbedelleute · Bündnisse · Landgrafenitinerar
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 3188 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/3188> (Stand: 30.05.2026)

