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Regesta of the Landgraves of Hesse

1418 Mai 4

Dietmar und Eckhard von Gleimenhain kaufen eine Rente

Regest-Nr. 2781

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 228, Bl. 52v-53.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 239/240 Nr. 601.
Regestum
Marburg. - Landgraf Ludwig [I.] verkauft den Brüdern Herren Dietmar und Eckhard von Gleimenhain 20 fl. Marburger Währung für 200 fl., um diese für den in der Gefangenschaft des Grafen von Schaumburg (Schauwen-) liegenden Heinrich von Homberg zu verwenden. Dafür soll ihnen die Stadt Marburg am kommenden Februar 2 10 fl., ein Jahr später 20 fl. und jedes weitere Jahr zum gleichen Termin 20 fl. zahlen. Der Landgraf kann diese Zahlung jederzeit mit 200 fl. ablösen, die Gläubiger können ihr Kapital jederzeit mit vierteljährlicher Kündigung zurückfordern. Bürgermeister und Rat der Stadt Marburg verpflichten sich zur Zahlung der genannten Gülte und siegeln gemeinsam mit dem Landgrafen.
D. Marpurg feria quarta post festum Walpurgis virginis a. d. 1418.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Gelimenhain, Dietmar von · Gleimenhain, Eckhard von · Schaumburg, Grafen · Homberg, Heinrich [II.] von

Other Places

Marburg, Währung · Marburg, Stadt · Marburg, Bürgermeister · Marburg, Rat

Keywords

Verwandte · Währungen, Marburger · Gefangene · Städte · Zahltermine · Renten · Zahlungen · Gläubiger · Kapital · Kündigungen · Bürgermeister · Räte · Gülten · Landgrafenitinerar

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 2781 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/2781> (Stand: 04.05.2026)