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Regesta of the Landgraves of Hesse

1377 Dezember 21

Widekind von Hohenfels läßt Landgraf Hermann Orke auf

Regest-Nr. 11761

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Regesta: Heldmann, Gericht Viermünden 2, S. 279 Nr. 169.
Regestum
Derselbe [Widekind von Hohenfels] nebst seinem Sohne Johann läßt sein Gut zu Orke in seinem eigenen Gerichte zu Viermünden dem Landgrafen Hermann auf, verschreibt ihm daraus 4 Pfund Heller jährlich und nimmt sie zu Burglehen anstatt seines Burglehens von 4 Pfund Heller aus der Hainmühle, die er zu dieser Zeit den Herren von Haina für 40 Pfund Heller versetzt hat.
Beide siegeln.
D. s. Thomastag.
References

Other Persons

Hohenfels, Wittekind [I.] von · Hohenfels, Johann [I.] von · Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Other Places

Niederorke · Viermünden · Haina, Mühle

Keywords

Söhne · Lehen, Auflassen von · Gerichte · Güter · Verschreibungen · Burglehen · Lehen, Tausch von · Mühlen · Pfandschaften

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Heldmann, Gericht Viermünden

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 11761 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/11761> (Stand: 08.05.2026)