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Regesta of the Landgraves of Hesse
1377 Dezember 21
Widekind von Hohenfels läßt Landgraf Hermann Orke auf
Regest-Nr. 11761
- Tradition
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Regesta: Heldmann, Gericht Viermünden 2, S. 279 Nr. 169. - Regestum
- Derselbe [Widekind von Hohenfels] nebst seinem Sohne Johann läßt sein Gut zu Orke in seinem eigenen Gerichte zu Viermünden dem Landgrafen Hermann auf, verschreibt ihm daraus 4 Pfund Heller jährlich und nimmt sie zu Burglehen anstatt seines Burglehens von 4 Pfund Heller aus der Hainmühle, die er zu dieser Zeit den Herren von Haina für 40 Pfund Heller versetzt hat.
Beide siegeln.
D. s. Thomastag. - References
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Other Persons
Hohenfels, Wittekind [I.] von · Hohenfels, Johann [I.] von · Hessen, Landgrafen, Hermann II.
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Other Places
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Keywords
Söhne · Lehen, Auflassen von · Gerichte · Güter · Verschreibungen · Burglehen · Lehen, Tausch von · Mühlen · Pfandschaften
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Heldmann, Gericht Viermünden
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 11761 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/11761> (Stand: 08.05.2026)

