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Regesta of the Landgraves of Hesse

1398 Mai 17

Die von Hohenfels erhalten den Stadtzehnten von Biedenkopf

Regest-Nr. 11512

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Regesta: Heldmann, Gericht Viermünden 2, S. 289 f. Nr. 209.
Regestum
Johann von Hohenfels, der Älteste, Peter von Hohenfels, Eckhard von Hohenfels, der Älteste, Eckehard und Gumbracht von Hohenfels, Gebrüder, Ludwig und Heinrich von Hohenfels, Gebrüder, bekunden, von Landgraf Hermann den halben Zehnten vor dem Schloß Biedenkopf, genannt der Stadtzehnten, zu Mannlehen erhalten zu haben, wie schon ihre Eltern und sie und der ohne Lehnserben gestorbene Friedrich Beyer von Michelbach gehabt haben.
Es siegeln: Johann, Peter und Eckhard für sich, Ludwig für sich und seinen Bruder Heinrich, Eckhard für sich und seinen Bruder Gumpracht; das Siegel Peters mit dem Stern.
Dat. fer. VII. p. ascens. Domini.
References

Other Persons

Hohenfels, Johann [I.] von · Hohenfels, Peter von · Hohenfels, Eckhard [II.] von · Hohenfels, Eckhard [IV.] von · Hohenfels, Gumbracht [I.] von · Hohenfels, Ludwig von · Hohenfels, Heinrich von · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Beyer von Michelbach, Friedrich

Other Places

Biedenkopf, Burg

Keywords

Brüder · Lehen · Mannlehen · Lehen, erbliche · Burgen · Stadtzehnte · Zehnte · Lehenserben, fehlende männliche

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Heldmann, Gericht Viermünden 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 11512 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/11512> (Stand: 04.05.2026)