Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesta of the Landgraves of Hesse

1496 Mai 21

Wilhelm III. entscheidet einen Streit des Hauses zum Löwenbach

Regest-Nr. 10264

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Rezeßbuch Landgraf Wilhelm des Jüngeren, Bestand 1 Samtarchiv Nachträge Nr. 39, S. 220-222.
Regesta: Eckhardt, Die oberhessischen Klöster 2, S. 204 Nr. 422.
Regestum
Landgraf Wilhelm (III.) entscheidet einen Streit zwischen Pater Bernhard (Rotert) und den Brüdern des Hauses zum Löwenbach und Gottfried von Treisbach und seiner Ehefrau Lise. Gottfried hatte dem Fraterhaus einige Gülturkunden sowie 400 Gulden gegeben, wofür ihnen eine jährliche Rente von 60 rheinischen Gulden - zu jeder Frankfurter Messe 30 - auf ihr Leben lang verschrieben worden war. Gottfried und Lise sollen nunmehr ihre Gülturkunden und die 400 Gulden zurückerhalten und dem Fraterhaus dafür die Leibzuchtverschreibung zurückerstatten. Außerdem haben sie sich zu verpflichten, daß nach ihrem Tode ihre Erben dem Fraterhaus 100 rheinische Gulden zur Unterhaltung ihres Baus und anderer Notdurft entrichten, wofür das Fraterhaus der Verstorbenen und ihrer Eltern Gedächtnis mit Vigilien und Seelmessen jährlich begehen sollen. Weiterhin entscheidet der Landgraf den Streit zwischen dem Fraterhaus und denen von Treisbach um das Haus beim Haus der Barfüßer, in dem Gottfried und seine Ehefrau zur Zeit wohnen, um einen Schweinestall in dem Höfchen dabei, einiges Haus- und Braugerät und etliche Speise, daß keine Partei mehr gegen die andere Forderungen haben darf. Falls Gottfried und Lise das Haus nicht mehr innehaben oder gebrauchen, kann das Fraterhaus den Schweinestall abbrechen und das Haus an sich nehmen. Da das Fraterhaus nicht in der Lage ist, die 400 Gulden sofort zu bezahlen, ist es mit der Gegenpartei übereingekommen, daß es noch bis zum Tag Mariae Himmelfahrt (August 15) zur Rückzahlung des Geldes und der Gült Frist haben mag, dafür aber solange Gottfried und Lise die Kammer des Hauses neben der Barfüßer Haus an der Stadtmauer gebrauchen läßt.
Siegler: der Aussteller auf der Rückseite der Urkunde.
Am sambstage nach exaudi a.d. etc. 96.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Rotert, Bernhard · Treisbach, Gottfried von · Treisbach, Elisabeth von, Frau Gottfrieds, geb. von Windhausen

Other Places

Marburg, Fraterhaus zum Löwenbach · Frankfurt, Messe · Marburg, Haus beim Haus der Barfüßer

Keywords

Streitigkeiten, Vermitteln in · Pater · Brüderhäuser · Ehefrauen · Verschreibungen, Rückgängig machen · Gülturkunden, Übertragen von · Renten, jährliche · Leibzuchtverschreibungen · Messen, Frankfurter · Zahltermine · Währungen, Rheinische Gulden · Gulden, Rheinische · Erben · Seelmessen · Seelstiftungen · Häuser, Streit um · Schweineställe · Höfchen · Ställe, Abriß von · Kammern

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Eckhardt, Klosterarchive 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 10264 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/10264> (Stand: 04.05.2026)