Regesten der Landgrafen von Hessen
1493 Februar 14
Albrecht und Wenzel von Rosbach treten in landgräflichen Dienst
Regest-Nr. 6576
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 134, Bl. 91v. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 2, S. 859 Nr. 2233. - Regest
- Landgraf Wilhelm III. nimmt den hochgelehrten Dr. Albrecht von Rosbach, Pfarrer zu Friedberg, und Wenzel seinen Bruder zu seinem Kaplan und Diener an, und unterstellt sie seinem besonderen Schutz. Wenzel soll jährlich die Sommerhofkleidung erhalten. Die Brüder erlauben, daß der Landgraf vier aus seinem Hause zu Ober-Rosbach führende Tore anlegen kann, zwei aus seiner Stube und zwei aus seiner Kammer, und so durch das an sein Haus angrenzende Haus der Brüder gehen und sich ihres Hauses mit dem Sommerhaus und der Stube und eines Bettes, das sie ihm halten sollen, bedienen kann. Solange er ihr Haus benutzt, sollen sie von den Landgräflichen nicht mit Lagerverpflichtungen beschwert werden, sondern diese Zeit davon befreit sein. Wenn der Landgraf im Winter die genannte Stube benutzt, muß er sie mit eigenem Brennholz heizen. Diese Abmachungen sollen die Brüder nicht daran hindern, das Haus zu verkaufen, wann sie wollen.
Siegel des Ausstellers.
Uff sant Valentinstag a. d. 1493. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Rosbach, Albrecht von, Doktor, Pfarrer in Friedberg · Rosbach, Wenzel von
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Doktoren · Pfarrer · Dienste, landgräfliche · Dienste, Aufnahme in · Hofkleidung · Sommerhofkleidung · Schutz und Schirm · Kapläne · Brüder · Verwandte · Häuser · Stuben · Häuser, Mitbenutzung von · Öffnungsverträge · Betten · Lagerverpflichtungen · Abgaben, Befreiung von · Brennholz, Versorgung mit · Verkäufe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6576 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6576> (Stand: 03.05.2024)