Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1481 Dezember 3

Heinrich III. und Otto von Solms-Münzenberg teilen ihren Besitz in Butzbach

Regest-Nr. 4650

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 11, Nr. 92, Bl. 251-252.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 514 f., Nr. 1286.
Regest
Landgraf Heinrich [III.] und Graf Otto von Solms-Münzenberg bekunden, daß sie ihre Gerechtigkeiten und Teile an der Burg, den Häusern, Höfen und Scheunen in der Stadt Butzbach in einer Erbteilung voneinander geschieden haben. Landgraf Heinrich erhält die Burg neben und gegenüber der Königsteinschen Burg mit Behausung, Pforte, Gebäuden, Stallung und allem Zubehör bis an den Burggraben mitsamt einem Garten hinter diesen Behausungen jenseits des Burggrabens an den Färbehäusern. Graf Otto von Solms erhält die Behausung, die bisher ein Fruchthaus gewesen ist, die der +Werner von Eppstein vormals erbaut hat, gegenüber dem Brauhaus an der Färbergasse mit den beiden wüsten Scheunenflecken mit Zubehör und Gerechtigkeiten bei dem genannten Hause am Burggraben gelegen und an die Färbergasse angrenzend bis an die neue Scheune. Beide Seiten sollen an dieser Scheune eine Quermauer errichten lassen von der Färbergasse bis an den Burggraben, womit sie geschieden sind. Die neue Scheune selbst mitsamt den beiden Hühnervogthäusern mit Stallungen, Flecken und allem Zubehör gehört dem Landgrafen, doch kann Graf Otto von Solms das eine Hühnervogthaus abbrechen und an anderer Stelle wieder aufschlagen lassen. Sie teilen ferner ihre Gärten zu Butzbach. Da Graf Otto durch diese Teilung von der Stadtmauer und Pforte ganz abgeteilt worden ist, erhält er das Recht, eine eigene Pforte durch die Ringmauer von Butzbach am viereckigen Turm bei den Färberhäusern brechen und dort auch eine Wohnung für seinen Kellner einrichten zu lassen. Landgraf Heinrich will dem Grafen Otto dazu behilflich sein und auch die Zustimmung der anderen Ganerben und der Bürger dazu erwirken. Hinsichtlich der äußersten Zwingerpforte ins Feld und den Schlüsseln dazu, soll es wie bisher gehalten werden, sie sind gemeinschaftlich mit denen von Eppstein und von Königstein. Zwei benannte Gärten vor Butzbach sollen alleine Landgraf Heinrich gehören, während ein anderer benannter Garten vor der Stadt allein an Graf Otto fällt.
Siegel beider Aussteller.
1481 uf montag noch sant Andreastag des heiligen apostelntag.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Solms-Braunfels, Grafen, Otto II. · Eppstein-Münzenberg, Herren, Werner

Weitere Orte

Butzbach · Butzbach, Färbergasse · Butzbach, Burggraben · Butzbach, Hühnervogthaus · Butzbach, Ringmauer · Butzbach, viereckiger Turm

Sachbegriffe

Grafen · Burgen · Häuser · Höfe · Erbteilungen · Ganerben · Pforten · Gebäude · Stallungen · Burggräben · Färberhäuser · Fruchthäuser · Scheunenflecken · Scheunen · Stadtmauern · Hühnervogthäuser · Gärten · Ringmauern · Türme, viereckige · Kellner · Felder · Flurnamen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4650 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4650> (Stand: 26.04.2024)