Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
Hessisches Kabinett erteilt „Sozialistischer Volkszeitung“ dreimonatiges Verbot, 24. Mai 1951
Die „Sozialistische Volkszeitung“, das Presseorgan der Kommunistischen Partei, wird vom hessischen Kabinett für drei Monate verboten worden. Die Frankfurter Polizei schließt daraufhin die Räume der Zeitung in Frankfurt am Main. Grund des Verbotes ist das Eintreten der Zeitung für die Volksbefragung zur Remilitarisierung. Die Zeitung trete gegen die Remilitarisierung ein und greife damit störend in die öffentliche Ruhe und Ordnung ein. Zudem stehe die Volksbefragung nicht im Einklang mit der hessischen Verfassung.
(MB)
- Belege
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 25.5.1951, S. 3
- Empfohlene Zitierweise
- „Hessisches Kabinett erteilt „Sozialistischer Volkszeitung“ dreimonatiges Verbot, 24. Mai 1951“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/3820> (Stand: 31.1.2022)