Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
Preußisches Gesetz zur Grundstücksumlegung erleichtert den Städtebau, 28. Juli 1902
Der Preußische Landtag verabschiedet das auch als Lex Adickes bekannte Gesetz betr. die Umlegung von Grundstücken in Frankfurt a.M., eine gesetzliche Regelung für die Umlegung von städtischen (privaten) Baugrundstücken. Das vom Frankfurter Oberbürgermeister Franz Adickes (1846–1915) konzipierte und im Dezember 1899 vorgelegte Gesetz schafft modellhaft die Voraussetzungen für eine spekulationsfreie Siedlungsplanung auf der Grundlage von Erbbaurechten und legt erstmals als Verteilungsmaßstab den Flächenmaßstab fest. Ausgehend vom Vorbild der Landumlegung bzw. Flurbereinigung (bei der dem Landeigentümer in einem Zusammenlegungsgebiet anstelle seiner zerstreuten, kleinen oder ungünstig geformten Grundstücke im Interesse einer rationelleren Bodennutzung arrondierte grössere und besser geformte Grundstücke zugewiesen werden) schafft es in Frankfurt am Main die grundstücksmäßigen Voraussetzungen für eine großzügige und perspektivisch gedachte Stadterweiterung. Obwohl zunächst nur für die Stadt Frankfurt gültig und nicht auf andere Städte ausdehnbar, erlangt die Lex Adickes substanzielle Bedeutung als Grundlage normierter Bodenordnungsverfahren, die im städtischen Bereich in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts deutschlandweit entscheidend dazu beitragen, die Bodenspekulation einzudämmen und die Wohnungsnot zu lindern. Adickes hatte bereits 1892 einen Gesetzesvorschlag für ein Verfahren zur städtischen Baulandumlegung eingebracht, der 1894 mit leichten Änderungen im Preußischen Herrenhaus angenommen worden war, schließlich aber in einer Kommission des Abgeordnetenhauses scheiterte, da man die im Erstentwurf enthaltene Option der Zonenenteignung als zu starken Eingriff in das Recht des Privateigentums betrachtete und die Benachteiligung kleiner Grundbesitzer befürchtete.
(KU)
- Belege
- Jan Volker Wilhelm, Das Baugeschäft und die Stadt. Stadtplanung, Grundstücksgeschäfte und Bautätigkeit in Göttingen (1861–1924), Göttingen 2006, S. 210-227
- Eckhart G. Franz (Hrsg.), Die Chronik Hessens, Dortmund 1991, S. 291
- Weiterführende Informationen
- Emil Klar, Die erste Baulanderschließung nach dem Frankfurter Umlegungsgesetze (lex Adickes). Mit ... einem Abdruck des Frankfurter Umlegungsgesetzes, Frankfurt am Main 1911 (?)
- HeBIS Verbandes zum Schutze des Deutschen Grundbesitzes und Realkredits e.V. (hrsg. Körperschaft): Die Lex Adickes: Gesetz betreffend die Umlegung von Grundstücken in Frankfurt a. M. v. 28. Juli 1902 ; (Preuß. G. S. Nr 37) ; 1 (Schriften des Verbandes zum Schutze des Deutschen Grundbesitzes und Realkredits e.V., Berlin; 8) [darin enthalten: Deklarierungsgesetz zum K. A. G. nebst Kommentar : Gesetz v. 24. Juli 1906 ; (G. S. S. 376) ; 2], Berlin 1913.
- HeBIS Otto Clément, Die Berliner Vororte-Bauordnung vom 5. Dezember 1892 und die Lex Adickes. Gesammelte Aufsätze und Aeusserungen der Presse, 2. Aufl., Berlin 1894.
- Weitere Literatur zu Franz Adickes: Hessische Bibliographie
- Wikipedia: Lex Adickes (eingesehen am 28.7.2022)
- Empfohlene Zitierweise
- „Preußisches Gesetz zur Grundstücksumlegung erleichtert den Städtebau, 28. Juli 1902“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/283> (Stand: 28.7.2022)