Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1419 September 17

Vergleich mit dem Amtmann zu Frankenberg über den Ausgleich von Schäden

Regest-Nr. 2256

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Pergament mit Siegel, das im Schild einen Greifen (?) zeigt.
Regesten: Demandt, Schriftgut 1, S. 419/421, Nr. 687.
Regest
Johann Freseke von Nieheim (Nvheim), Amtmann zu Frankenberg, bekundet, daß er sich mit Landgraf Ludwig [I.] wegen seiner Forderungen auf Ersatz der Verluste und Schäden an Hengsten, Pferden, Harnischen, Gefängniskosten, die er und seine Helfer im Amte zu Frankenberg oder sonst im landgräflichen Dienst erlitten haben, gütlich und gänzlich dahingehend verglichen hat, daß ihm der Landgraf 250 fl. rheinisch zahlt, und zwar je zur Hälfte am kommenden 13. Januar und am darauf folgenden Pfingstfest, wie er es ihm urkundlich zugesichert hat. Nach Zahlung der letzten Rate, wird er ihm diese Verschreibung zurückgeben. Er verpflichtet sich, seine Helfer schadlos zu halten, so daß sie an den Landgrafen keine weiteren Ansprüche stellen können.
Siegel des Ausstellers.
1419 ipso die beati Lamperti episcopi.
Nachweise

Weitere Personen

Freseke von Nieheim, Johann · Nieheim, Johann Freseke von · Hessen, Landgrafen, Ludwig I.

Weitere Orte

Frankenberg, Amtmänner · Frankenberg, Amt

Sachbegriffe

Quittungen · Siegelbilder · Amtmänner · Forderungen · Verluste · Schäden · Hengste · Pferde · Pferdeschäden · Gefängnisse · Gefängniskosten · Gulden, Rheinische · Verschreibungen · Schadloshaltungen · Währungen, Rheinische Gulden

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2256 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2256> (Stand: 26.04.2024)