Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1378 September 3

Hermann Curdes bestätigt, keine weiteren Forderungen mehr zu erheben

Regest-Nr. 1634

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen.
Stückbeschreibung: Papier.
Siegel: Mit den rückseitig aufgedrücktem Siegeln, die jedoch alle abgesprungen sind.
Regesten: Ursprünglich verzeichnet im Repertorium der Quittungen, nachträglich überführt in den Bestand des Generalrepertoriums Kassel; Demandt, Schriftgut 1, Nr. 259, S. 205.
Regest
Hermann Hern Curdes von Kassel bekundet, daß er Landgraf Hermann [II.] durch diese Urkunde das Geld, das ihm die Städte Eschwege und Kassel schuldig sind und die entsprechenden Verschreibungen unwidersprüchlich übergeben hat und keine Forderungen daraus mehr ergeben wird, wie er beschwört. Vermittelt durch Graf Poppo von Eberstein, Herrn Thielmann von Kirchhain, Pfarrer zu Ottrau, Otto Groppe und Fritz von Felsberg, die zusammen mit dem Aussteller siegeln.

Wortlaut der Datierung

1378 feria sexta post Egidii.

Nachweise

Aussteller

Curdes, Hermann

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Siegler

Curdes, Hermann · Eberstein, Grafen, Popo · Kirchhain, Thielmann von · Groppe von Gudenberg, Otto · Felsberg, Fritz von

Weitere Orte

Kassel · Eschwege · Ottrau, Pfarrer

Sachbegriffe

Gelder · Verschreibungen · Altstädte · Forderungen, Verzicht auf · Grafen · Pfarrer

Textgrundlage

Regest

Demandt, Schriftgut 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1634 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1634> (Stand: 29.04.2024)