Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1551 April 15

Brief Kaiser Karls V. an Landgraf Philipp

Regest-Nr. 16314

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4802 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 67, Nr. 7⟩.
Regest
Speyer. - Kaiser Karl V. schreibt an Landgraf Philipp von Hessen: vor seinem Kammergericht erschien Wolfgang, Administrator des Hochmeisteramts des Deutschen Ordens, um Klage gegen den Landgrafen zu erheben. Philipp habe 1547 in Halle an der Saale zugestimmt, dem Deutschen Orden die unrechtmäßig genommenen Güter wieder zu geben und zu ersetzen. Deshalb wurde mit Landgräfin Christine von Hessen und seinen Räten und Statthaltern in Kassel 1548 ein Vertrag mit dem Deutschen Orden ausgehandelt, der vorsah, daß dieser mit einer Summe von 55000 fl. entschädigt werden sollte. Die Zahlungen sollten in Raten von 100 Mark lötigen Gold erfolgen. Der Vertrag wurde 1549 geschlossen und sowohl von Landgraf Philipp als auch von seinen beiden ältesten Söhnen und den Städten Kassel und Marburg als Vertreter der hessischen Stände bestätigt. Die erste Rate sollte 1549 Dezember 30 erfolgen, was nicht geschehen ist. Der Kaiser hat nun zusammen mit den Kurfürsten von Mainz und Pfalz beschlossen, daß der Landgraf die ausstehende Rate zu zahlen habe, dazu alle bisher dadurch entstandenen Schäden des Deutschen Ordens ersetzen und eine Strafe in Höhe von 50 Mark lötigen Goldes bezahlen soll. Diese Summe geht zur Hälfte an die kaiserliche Kammer zur anderen Hälfte an den Kläger. Umzusetzen ist dieser Beschluß 40 Tage nachdem dieser Brief zugestellt und verlesen wurde. Sollte der Landgraf damit nicht einverstanden sein, kann er seine bevollmächtigten Anwälte zum nächsten Tag am 17. August schicken und Gegenklage erheben.
Im Anschluß steht von anderer Hand, daß Mathias Menken die Kopie dieses Briefes, das von Wort zu Wort mit dem Original übereinstimmt, 1551 Juni 11 in Mecheln an den Landgrafen übergeben habe.

Wortlaut der Datierung

Gebenn inn unnser unnd des Reichs statt Speier am funffzehenden tag Monats Aprilis 1551.

Nachweise

Ausstellungsort

Speyer (Rheinland-Pfalz)

Aussteller

Karl V., Kaiser

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Weitere Personen

Menken, Mathias · Hessen, Landgrafen, Wilhelm IV. · Hessen, Landgrafen, Ludwig IV. · Hessen, Landgrafen, Christine, Frau Philipps des Großmütigen, geb. Herzogin von Sachsen · Mainz, Erzbischöfe, Sebastian von Heusenstamm · Pfalz, Kurfürsten, Friedrich II. · Schutzbar gen. Milchling, Wolfgang

Weitere Orte

Kassel (Stadt Kassel) · Marburg (Lkr. Marburg-Biedenkopf) · Mechelen (Prov. Antwerpen/Belgien) · Halle/Saale (Sachsen-Anhalt)

Sachbegriffe

Deutscher Orden · Reichskammergerichte · Verschreibungen · Ratenzahlungen · Kaiser · Kurfürsten · Strafen · Landgrafenitinerar

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

am Original

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 16314 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/16314> (Stand: 26.04.2024)