Regesten der Landgrafen von Hessen
1546 Februar 12
Urfehde des Hans Weißen
Regest-Nr. 15559
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2385 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 1142〉. Stückbeschreibung: Papier, zwei Blatt folio (lt. Findbuch). Siegel: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch). Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge. - Regest
- Hans Weißen aus Grebenstein, der Grethe Katzmann geschwängert hatte und deshalb im Gefängnis des Landgrafen war, schwört bei seiner Entlassung Urfehde. Er verspricht, sich nicht zu rächen, und will beim Urfehdebruch als meineidig und treulos gelten. Er stellt Bürgen, die ihn im Übertretungsfall zurück ins Gefängnis bringen oder für jeden Fall 30 fl. zahlen sollen.
Siegel des Rates Hans Seitz. -
Wortlaut der Datierung
1546 freitags nach Richardi (lt. Findbuch).
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Gefangene, Freilassen von · Unzucht · Räte · Bürgen · Urfehden
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15559 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15559> (Stand: 28.04.2024)