Regesten der Landgrafen von Hessen
1500 März 3
Wilhelm II. lässt sich in Eppstein huldigen
Regest-Nr. 4795
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 26, Bl. 45. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 560, Nr. 1428. - Regest
- [Eppstein. -] Landgraf Wilhelm II. bekundet, daß er heute zu Eppstein erschienen ist, um nach dem Tode Landgraf Wilhelms III. die Erbhuldigung, die jetzt ihm zusteht, entgegenzunehmen. Jedoch sind die Miterben von Eppstein und Königstein weder persönlich erschienen, noch haben sie ihren Amtleuten dortselbst den Auftrag erteilt, die Erbhuldigung für ihren Teil anzunehmen. Landgraf Wilhelm hat nichtsdestoweniger die Erbhuldigung für seinen Teil angenommen und zusammen mit Johann von Runkel an Stelle des von Eppstein den Burgfrieden vollzogen, nachdem ihn seine Amtleute und Räte Johann von Breidenstein und Heinrich Riedesel eingelassen und die Erbhuldigung entgegenzunehmen vergönnt haben. Er verspricht, die Einwohner des Ortes Eppstein (im tael) bei allen Freiheiten und Privilegien zu belassen und die Erbverschreibung zwischen seinem +Vetter Landgraf Wilhelm und dem von Eppstein von seiner Seite zu halten.
Siegel des Ausstellers.
Eppstein am dinstag nach dem sontage Esto michi 1500. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Runkel, Herren, Johann · Breidenbach gen. Breidenstein, Johann [II.] von · Riedesel, Heinrich [IV.] · Eppstein, Herren · Königstein, die von
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Landgrafenitinerar · Erbhuldigungen · Erben · Miterben · Ganerben · Amtmänner · Erbhuldigungen, Annahme von · Burgfrieden · Räte · Orte · Einwohner · Privilegien, Bestätigung der · Erbverschreibungen · Vettern
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4795 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4795> (Stand: 16.05.2024)