Regesten der Landgrafen von Hessen
1499 Oktober 24
Henne Mesthanen erhält die Mühle in Sell
Regest-Nr. 6430
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 198, Bl. 119. Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 742 Nr. 1982. - Regest
- [Marburg]. - Landgraf Wilhelm [III.] verleiht Henne Mesthanen das Wassergefälle am Manstein oben am landgräflichen Dorfe Sell, um eine Mühle daselbst zu erbauen, die er frei von Diensten und Beede innehaben soll. Er soll von den Mahlgästen einen angemessenen Molter fordern und dabei Arme und Reiche in der gleichen Weise behandeln. Der jährliche Mühlenzins beträgt 1 fl. und 3 Tournosen Frankfurter Währung, der jährlich zu Martini nach Ulrichstein zu bezahlen ist. Wenn der Müller jedoch beedepflichtige Güter erwirbt, dann muß er davon dieselben Dienste wie die anderen leisten.
Sekret des Ausstellers.
Marburg am donerstage nach Severi a. etc. 99.
[Sell], so die Vorlage. Es muß sich um einen Ort des Amtes Ulrichstein handeln; ob um Sellnrod? - Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Sell, landgräfliches Dorf · Ulrichstein · Frankfurt, Währung · Sell, Wassergefälle am Manstein · Marburg
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Sachbegriffe
Lehen · Mühlen · Dörfer, landgräfliche · Flurnamen · Mühlen, Bau von · Dienste, Befreien von · Bede · Mahlgäste · Müller, Entlohnung des · Mühlenzinsen · Währungen, Frankfurter · Tournosen · Güter, bedepflichtige
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6430 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6430> (Stand: 28.04.2024)