Regesten der Landgrafen von Hessen
1489 November 12
Wilhelm III. verkauft an Hans von Frankenstein eine Gülte in Darmstadt
Regest-Nr. 6447
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 30, Bl. 23. Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 823, Nr. 2127. - Regest
- Landgraf Wilhelm III. verkauft Hans von Frankenstein und seiner Frau Amelie, ihren Erben oder wer diese Urkunde besitzt eine Gülte von 10 fl. jährlich zu Martini aus den Renten, Zinsen und Gefällen zu Darmstadt für 200 fl., über die er quittiert. Er verpflichtet sich, Unkosten, die den Käufern aus säumiger Zahlung der Gülte entstehen, zu ersetzen, und behält sich den Wiederkauf mit vierteljährlicher Kündigungsfrist zu Martini vor, wie auch Frankenstein sein Kapital mit vierteljährlicher Kündigung zurückfordern kann.
Siegel des Ausstellers.
Uff dornstag nach sant Martins tag a. d. 1489. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Frankenstein, Hans von · Frankenstein, Amelie von, Frau des Hans, geb. von Rodenstein
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Verkäufe · Ehefrauen · Gülten · Erben · Zahltermine · Renten · Zinsen · Gefälle · Zahlungen, säumige · Wiederkaufsrechte · Kündigungsfristen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6447 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6447> (Stand: 04.05.2024)