Regesten der Landgrafen von Hessen
1378 September 3
Hermann Curdes bestätigt, keine weiteren Forderungen mehr zu erheben
Regest-Nr. 1634
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Stückbeschreibung: Papier. Siegel: Mit den rückseitig aufgedrücktem Siegeln, die jedoch alle abgesprungen sind. Regesten: Ursprünglich verzeichnet im Repertorium der Quittungen, nachträglich überführt in den Bestand des Generalrepertoriums Kassel; Demandt, Schriftgut 1, Nr. 259, S. 205. - Regest
- Hermann Hern Curdes von Kassel bekundet, daß er Landgraf Hermann [II.] durch diese Urkunde das Geld, das ihm die Städte Eschwege und Kassel schuldig sind und die entsprechenden Verschreibungen unwidersprüchlich übergeben hat und keine Forderungen daraus mehr ergeben wird, wie er beschwört. Vermittelt durch Graf Poppo von Eberstein, Herrn Thielmann von Kirchhain, Pfarrer zu Ottrau, Otto Groppe und Fritz von Felsberg, die zusammen mit dem Aussteller siegeln.
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Wortlaut der Datierung
1378 feria sexta post Egidii.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
Curdes, Hermann · Eberstein, Grafen, Popo · Kirchhain, Thielmann von · Groppe von Gudenberg, Otto · Felsberg, Fritz von
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Gelder · Verschreibungen · Altstädte · Forderungen, Verzicht auf · Grafen · Pfarrer
- Textgrundlage
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Regest
Demandt, Schriftgut 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1634 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1634> (Stand: 03.05.2024)