Regesten der Landgrafen von Hessen
1339 Februar 5
Landgraf Heinrich verbietet dem Kloster Alsfeld den Verkauf von Erbgütern
Regest-Nr. 10717
- Überlieferung
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Abschriften: Stadtarchiv Alsfeld (gleichzeitig). Papier. Regesten: Becker, Regesten Stadtarchiv Alsfeld, S. 44 Nr. 4. - Regest
- Landgraf Heinrich zu Hessen verbietet dem Konvent zu Alsfeld und anderen Klöstern oder geistlichen Personen erbliche Güter oder Zinsen aus Gütern daselbst zu verkaufen bei 10 Pfund Buße, halb den Amtmann und halb den Schöffen. Geschenkte Güter oder Zinsen sind in einem Jahr und 6 Wochen einem Bürger daselbst zu verkaufen. Wird dies versäumt, so sollen die Schöffen sie verkaufen für das Kloster.
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Wortlaut der Datierung
an den fritage nach unsern frowen tage lichtmesse, dy man nennit purificatoria.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Weitere Orte
Alsfeld, Augustinereremitenkloster zum Erlöser · Alsfeld, Schöffen · Alsfeld, Amtmänner · Alsfeld, Bürger
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Sachbegriffe
Konvente · Klöster · Güter, erbliche · Güter, Verkauf von · Bußen · Verkäufe, Verbot von · Schöffen · Amtmänner · Bürger · Zinsen, erbliche
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Becker, Regesten Alsfelder Stadtarchiv
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 10717 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10717> (Stand: 03.05.2024)