Regesten der Landgrafen von Hessen
1479 Mai 19
Helmolt Koch, Henne Mog und Henne Scheppe bürgen für drei einbeckische Gefangene
Regest-Nr. 16304
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4792 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 64, XV〉. Stückbeschreibung: Papier. Siegel: Das Siegel unten unter Papier aufgedrückt. Rückvermerke: etlich gefangen von Eynbegke antreffen. - Regest
- Helmolt Koch, Bürger in Göttingen, Henne Mog und Henne Scheppe, Bürger in Kassel bekunden, daß sie Tile von Dessel, Jakob Sebeck und Fasßhauwer, alle Bürger aus Einbeck, aus dem landgräflichen Gefängnis in Kassel geholt und in der Herberge Schwan in Kassel untergebracht haben. Sie verbürgen sich, daß die Gefangenen die Herberge ohne Erlaubnis des Landgrafen oder seiner Amtleute nicht verlassen werden. Sollten diese sich unerlaubt entfernen, stellen sich die Bürgen an deren Stelle als Gefangene in das landgräfliche Gefängniss. Dies haben sie gegenüber Henne Pucker, Schultheiß in Kassel, geschworen.
Siegler Eberhard Hacke. -
Wortlaut der Datierung
Mitwochin nehs noch vocem jocunditatis 1479.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
Pucker, Henne · Dessel, Thiele von · Sebeck, Jakob · Faßhauer
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Weitere Orte
Einbeck (Lkr. Northeim/Niedersachsen) · Kassel (Stadt Kassel) · Göttingen (Niedersachsen) · Kassel (Stadt Kassel), Herberge Schwan
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Sachbegriffe
Bürger · Bürgen · Amtleute · Gefangene, Freilassen von · Herbergen · Schultheiße
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
am Original
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 16304 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/16304> (Stand: 07.05.2024)