Regesten der Landgrafen von Hessen
(um 1491)
Wilhelm III. nimmt Luise von der Mark in seinen Schutz
Regest-Nr. 6490
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 52, Bl. 34v. Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 829 Nr. 2149. - Regest
- Landgraf Wilhelm III. nimmt seiner lieben Gevatterin Luise (Loiße) von der Mark, Witwe zu (Eppstein-)Königstein, Städte und Flecken ihres Wittums und ihrer Morgengabe, nämlich Butzbach, Grüningen, beide Mörlen, Rockenberg und Oppershofen in seinen besonderen Schutz. Er ersucht daher seine Herren Freunde und jedermann, wenn sie um Beistand ersucht werden, ihn der Witwe zu leisten und befiehlt dieses seinem Kellner zu Butzbach und allen, die ihm (dem Landgrafen) eidlich verpflichtet sind, damit den genannten Städten und Flecken des Wittums und der Morgengabe nichts Arges widerfährt.
Siegel des Ausstellers.
Die Urkunde ist durchstrichen und undatiert, aber gemäß ihrer Einreihung im Kopiar in diese Zeit zu setzen. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Eppstein-Königstein, Herren, Ludowika, Frau Philipps, geb. Gräfin von der Mark
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Weitere Orte
Epstein · Königstein · Butzbach · Grüningen · Mörlen · Rockenberg · Oppershofen · Butzbach, Kellner
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Sachbegriffe
Gevatterinnen · Witwen · Schutz und Schirm · Wittume · Morgengaben · Befehle, landgräfliche · Kellner · Verpflichtungen, eidliche · Flecken
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6490 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6490> (Stand: 29.04.2024)