Regesten der Landgrafen von Hessen
1364 Juni 24
Sühne und Belehnung des Ritters Kraft von Hohenfels
Regest-Nr. 1317
- Überlieferung
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Ausfertigung: Pergament mit Siegel - Rückvermerk des 14. Jhs.: Craftonis de Hatzfelt militis - Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 49, S. 91. - Regest
- Ritter Kraft von Hohenfels bekundet, das er mit Landgraf Heinrich wegen aller von ihm erlittenen Schäden gesühnt ist und ein Erbburglehen von 6 Mark Pfennige Marburger Währung erhalten hat, das ihm der Marburger Rentmeister jährlich auf den 13. Januar auszahlen soll, bis er ihm 60 Mark Pfennige gegeben hat, worauf Kraft oder seine Erben 6 Mark Pfennige aus ihrem Eigengut anweisen, aufgeben und als Erbburglehen zurückerhalten sollen. Wenn der Landgraf ihnen auserdem 300 Pfd. Heller Marburger Währung gezahlt hat, dann sollen ihm die 30 Pfd. Heller, die er ihm aus Beede und Gülten der Stadt und des Amtes Wetter angewiesen hat, zurückfallen.
Siegel des Ausstellers.
1364 an sente Johans tage des heyligin toyfirs zu mittemsommer. - Nachweise
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Weitere Personen
Hohenfels, Kraft [II.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II.
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Weitere Orte
Wetter, Amt · Marburg, Währung · Marburg, Rentmeister · Wetter, Stadt · Wetter, Bede · Wetter, Gülten
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Sachbegriffe
Ritter · Schäden · Sühne · Erbburglehen · Währungen, Marburger · Eigengüter · Bede · Gülten · Ämter · Rentmeister · Städte
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1317 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1317> (Stand: 11.05.2024)