Regesten der Grafen von Ziegenhain
Johann Waldvogel und Johann von Lüder verpfänden eine Fruchtgülte an Hermann Molner
Regest-Nr. 1323
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum. Stückbeschreibung: Pergament. Siegel: Siegel anhängend. - Regest
- Graf Johann [II.] von Ziegenhain (Zigenhain) und Nidda (Niedde) bekundet, dass er seine Zustimmung dazu gegeben hat, dass Johann (Henne) Waldvogel (Waltfogel) und Johann (Hans) von Lüder (Ludder) vier Malter jährlicher Fruchtgülte aus ihrem Zehnten zu Obergrenzebach (Obirngrintzenbach), der von Graf Johann lehnsrührig ist, an Hermann Molner, Bürger zu Treysa, verkaufen. Die Gülte kann für 100 Gulden wieder zurückgekauft werden. Siegler: der Aussteller. Am ffritage nach Mitfasten Anno domini m cccc xlix.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehen, aktiv · Lehnswesen · Zustimmungen, lehnsherrliche · Vasallen · Fruchtrenten, Verkauf von · Verpfändungen · Bürger · Siegel · Städte und Bürger
- Textgrundlage
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Regest
BT
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 1323 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1323> (Stand: 28.04.2024)