Regesten der Grafen von Ziegenhain
Beschreibung
Die Grafschaft Ziegenhain (zeitweilig Ziegenhain und Nidda), die für Jahrhunderte die hessischen Territorien der Obergrafschaft und der Niedergrafschaft trennte, fiel 1450 im Erbgang an die Landgrafen von Hessen. Die wichtigsten Quellen zur Geschichte der Grafschaft werden heute im Hessischen Staatsarchiv Marburg verwahrt. Ihre Bearbeitung und Erschließung gehören seit langem zum wissenschaftlichen Programm der Historischen Kommission für Hessen.
Nach Vorarbeiten, die Dr. Hermann Otto Schwöbel in den Jahren 1988-2000 an Ziegenhainer Urkunden durchführte, hat Dr. Bettina Toson seit 2007 die Regesten der Grafen von Ziegenhain im Auftrag der Historischen Kommission für Hessen bearbeitet und erschlossen. Erfasst wurden nach dem Pertinenzprinzip alle im Hessischen Staatsarchiv Marburg und in anderen Archiven als Original oder in Abschrift überlieferten Urkunden, die sich auf die Grafen von Ziegenhain (und Nidda) beziehen. Zurzeit umfasst die Datenbank 1436 Stücke (Stand: 15.10.2024). Dazu gehören auch Urkunden, die nach dem Tod des letzten Ziegenhainer Grafen (1450) ausgestellt wurden und in Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen um ihr Erbe stehen. Später aufgefundene Stücke oder Überlieferungen werden auch in Zukunft fortlaufend ergänzt. Hinweise darauf werden erbeten.
Die Darstellung der hier online publizierten Regesten der Grafen von Ziegenhain entspricht in ihrer Form dem Vorbild der Regesten der Landgrafen von Hessen:
Die Regesten sind mit einer Stücknummer nach der Eingabereihenfolge versehen, die keine chronologische Ordnung wiedergibt, sondern dem Auffinden und sicheren Identifizieren der Regesten sowie der korrekten Zitierweise dient. Das Datum wird in der konventionellen Form (z.B. 1354 April 16) angegeben. Unpräzise Datierungen (z.B. um 1356; nach 1357 Oktober 4; 1357-1359 oder ähnlich) werden, wenn nicht genauer bestimmbar, übernommen. Die Stücke sind chronologisch nach einem (nicht angezeigten) Sortierdatum geordnet. Unpräzise datierte Stücke sind an der frühest möglichen Stelle eingeordnet. Die Stückangaben enthalten die Nachweise zur Überlieferung und Editionslage des Stücks in der Reihenfolge: Ausfertigung bzw. Abschrift, Drucke, Regesten, Literatur, Hinweise. Die Angaben erfolgen auf der angegebenen Textgrundlage. Sie werden beim Auffinden weiterer Überlieferungen ergänzt. Gedruckte Regesten werden in der Regel in der im Quellenwerk vorliegenden textlichen Fassung aufgenommen und im Sinne der Editionsprinzipien der Landgrafen-Regesten online redaktionell leicht bearbeitet (Auflösung der Abkürzungen, Modernisierung der Schreibweise).
Die Regesten der Grafen von Ziegenhain werden durch Digitalisate der erhaltenen Urkunden ergänzt, die von Frau Barbara Krippner für das Hessische Staatsarchiv Marburg angefertigt wurden. Die Abbildungen können in drei verschiedenen Zoomstufen angezeigt werden. Auf die Ziegenhainer Stücke in den digital abrufbaren Beständen des Lichtbildarchivs älterer Originalurkunden bis 1250 der digitalen Monumenta Germaniae Historica und der Regesta Imperii wird durch Weblinks verwiesen.
Kontakt:
Prof. Dr. Ulrich Ritzerfeld
Hessisches Institut für Landesgeschichte, Marburg